BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

MÜNDLICHE ÜBERSETZUNGEN

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGENNORMALE ÜBERSETZUNG

Die Art und Weise der Durchführung von beglaubigten Übersetzungen wurde in dem Gesetz über den Beruf des Übersetzers vom 25. November 2004 geregelt. Eine Abrechnungsseite der beglaubigten Übersetzung umfasst 1125 Zeichen inkl. Leerzeichen. Jede angefangene Seite wird als ganze berechnet. Jedes übersetzte Dokument wird in das Repertorium des ermächtigten Übersetzers eingetragen. Sie können sicher sein, dass die uns zum Übersetzen anvertrauten Dokumente von einem amtlich anerkannten Übersetzer durchgeführt und gestempelt werden.

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  aus der Fremdsprache ins Polnische (PLN) aus Polnischem in die Fremdsprache (PLN)
Englisch von 26 von 32
Italienisch
Spanisch
Niederländischh
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